Umschulung |
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In letzter Zeit, vor allem seit der Etablierung der Starrflügler
in der Drachenszene, ist der Zahl der Gleitschirmpiloten die zusätzlich
den Drachenflugschein machen gestiegen.
Die Bedingungen
der Umschulung wurden vom DHV auf die bei Gleitschirmpiloten bereits
vorhandenen Qualifikationen angepasst.
Die Umschulung
sieht wie folgt aus.
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Variante I |
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Der
GS-Pilot macht eine konventionelle Hangstart-Grundausbildung (Drachen-L-Schein).
Meistens haben Gleitschirmpiloten aufgrund ihrer bereits vorhandenen
Erfahrungen dabei wenig Probleme und kommen schnell mit dem neuen
Fluggerät zurecht. Am schwierigsten ist für die meisten
die Umstellung in einem höheren Geschwindigkeitbereich zu fliegen. |
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Danach
erfolgt eine Höhenflugeinweisung (Mindestens 15 Flüge) unter
Aufsicht eines Fluglehrers. |
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Eine
Prüfungspflicht besteht nicht. Die ausbildende Flugschule beantragt
die Scheinerstellung wenn der Schüler ausreichende Flugpraxis
aufweisen kann und sicher mit dem Gerät fliegt. |
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Variante II |
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Statt
der Hangstartausbildung kann der Umschüler die ersten Flüge
im Tandem mit einem Fluglehrer im UL-Schlepp absolvieren. Nach ersten
Erfahrungen können die Umschüler bereits nach wenigen Flügen
gut mit dem Drachen umgehen und können Alleinflüge machen. |
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Eine
Hangstartausbildung erfolgt anschließend am Übungshang
, nachdem der Schüler bereits Drachen fliegen kann. |
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Nach
ausreichend vielen Höhenflügen (die UL-Schleppflüge
werden angerechnet) erfolgt die Umschreibung des Scheins. Die Höhenflugausbildung
kann nach neuem Luftrecht auch komplett am UL-Schlepp durchgeführt
werden. Der Schüler erhält den Schein dann für die
Startart UL-Schlepp. |
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Bei beiden Varianten
muss der Umschüler eine theoretische Ausbildung in den Fächern
Gerätekunde und Flugpraxis (Verhalten in besonderen Fällen)
absolvieren. |
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